Berlin, 24.08.2022 – Der BVPA ist zurück mit seinem Informations- und Networking-Event PICTAnight – und zwar live und in Farbe am 29. September 2022 im Restaurant Charlottchen in Berlin! Thema des Abends ist der Umgang mit dem Markenrecht in der Bildvermarktung und Bildveröffentlichung.

Von der professionellen Bilderstellung bis zur Bildveröffentlichung ist es rechtlich gesehen mitunter ein steiniger Weg, insbesondere wenn Drittrechte wie Markenrechte durch ihre Abbildung berührt sind und geklärt werden müssen.

Markenrechtlich geschützt sein können sowohl Wort-Bild-Marken und Logos, aber auch Farben und bestimmte Designs wie Formen oder Symbole. Wer ungefragt fremde Produktfotos nutzt, um die eigene Website herzurichten, sollte einen guten Rechtsbeistand haben.

In der PICTAnight, die nun endlich wieder als Branchentreff für abendliches Networking vor Ort zurück ist, widmet sich der BVPA markenrechtlichen Fallstricken bei der professionellen Bildvermarktung und -veröffentlichung und greift unter anderem folgende Fragen auf:

  • Welche Schutzrechte an abgebildeten Gegenständen gibt es?
  • Wann erreicht ein Design die Schöpfungshöhe?
  • Logo im Bild: Gibt es einen Unterschied, ob ein Foto redaktionell oder werblich genutzt wird?
  • Was ist die richtige Reaktion auf eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?

 

Referentin ist Rechtsanwältin Marthe Schaper von der Kanzlei NORDEMANN. Marthe Schaper berät im Marken-, Design-, Namens- und Wettbewerbsrecht und vertritt nationale und internationale Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich einschließlich der Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Darüber hinaus berät sie im Bereich des Urheber- und Leistungsschutzrechts. Aufgrund mehrjähriger, justitiarischer Tätigkeit bei Produktionsfirmen und im internationalen Lizenzhandel ist sie mit der Mandantenperspektive aus eigener Erfahrung vertraut.

Für weiterführende Fragen steht die Referentin beim anschließenden Get-together gern zur Verfügung. Für das leibliche Wohl sorgen ein Fingerfood-Buffet und Drinks, denn der Abend dient nach bewährter Tradition nicht nur dem Informationsaustausch, sondern auch dem Networking. Der Eintritt zur PICTAnight kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet den Vortrag sowie ein Fingerfood-Buffet und ein Begrüßungsgetränk.

Anmeldung unter info@bvpa.org. Die Plätze sind begrenzt!

Kurz zusammengefasst
Was? PICTAnight zu Marken und Designs in Bildern
Wann? 29. September 2022, 19 bis ca. 21 Uhr
Wo? Restaurant Charlottchen, Droysenstraße 1, 10629 Berlin

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Kontakt BVPA
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
Chausseestr. 22 | D-10115 Berlin
Tel.: 030 – 323 16 62
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

Nach zwei ausverkauften Abenden in München und Berlin im vergangenen Jahr darf sich nun das Hamburger Publikum auf den Doppelvortrag freuen. Die PICTAnight am 19. März 2020 widmet sich den rechtlichen und abrechnungstechnischen Hindernissen der Bildlizenzierung für soziale Netzwerke.

Soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. gehören heute zu den wichtigsten Kanälen privater und kommerzieller Kommunikation. Visuelle Inhalte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie sind die Hingucker, die Aufmerksamkeit schaffen und eine Message in Sekundenschnelle transportieren. Für professionelle Bildanbieter bietet sich damit ein lukrativer Bildanwendermarkt, zugleich aber auch ein schwer zu überblickender digitaler Rechtsraum.

Welche rechtlichen und abrechnungstechnischen Fragen müssen professionelle Bildanbieter bei der Vergabe von Social-Media-Lizenzen beachten?

In ihrem Impulsvortrag wird Rechtsanwältin Silke Kirberg über die Vereinbarkeit von Plattform-AGB mit Bildlizenzverträgen informieren und auf aktuelle Urteile zu Bildveröffentlichungen eingehen. Silke Kirberg ist Inhaberin der auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei Kirberg in Hamburg. Sie ist seit 1998 als Rechtsanwältin im Kernbereich Fotorecht tätig, seit 2007 als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.

Im zweiten Teil erläutert die Vorsitzende der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm), Sabine Pallaske, ein Modell zur Bewertung von Nutzungshonoraren in medienweitergebenden Plattformen. Die mfm ermittelt jährlich die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in Deutschland und gibt diese unter dem Titel „Bildhonorare“ heraus. Sabine Pallaske ist diplomierte Fotodesignerin und kennt das Bildlizenzgeschäft in all seinen Facetten aus 20-jähriger Erfahrung als Inhaberin und Geschäftsführerin der Bildagentur F1online. Nach Masterstudium Medienrecht und dem Ausscheiden aus der Bildagentur bietet sie mit „Bildgerecht“ Coaching, Workshops, Seminare und weitere Dienstleistungen rund um den Einsatz von visuellem Content an.

Im Anschluss an den Vortrag können sich die Teilnehmer bei Fingerfood und Drinks dem Informationsaustausch und Networking widmen.

Der Eintritt zur PICTAnight kostet für BVPA-Mitglieder 59,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 79,00 EUR, jeweils zzgl. MwSt., und beinhaltet neben dem Vortrag ein Buffet inkl. Begrüßungsgetränk.

Anmeldungen bitte bis spätestens 12.03.2020 an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org.

Kurz zusammengefasst:
Was? PICTAnight zur Bildlizenzierung und Honorarberechnung für soziale Medien
Wann? 19. März 2020, 19 bis ca. 22 Uhr
Wo? Hamburg – Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben

 

Über den BVPA:
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt – immer noch von Berlin aus – kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 80 Mitglieder.

Nach einer ausverkauften PICTAnight am 7. November 2019 in München freut sich der Bundesverband professioneller Bildanbieter auf eine Wiederholung am 12. Dezember 2019 in der Z-Bar in Berlin. Der Abend widmet sich den rechtlichen und abrechnungstechnischen Hindernissen der Bildlizenzierung für soziale Netzwerke.

Soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. gehören heute zu den wichtigsten Kanälen privater und kommerzieller Kommunikation. Visuelle Inhalte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie sind die Hingucker, die Aufmerksamkeit schaffen und eine Message in Sekundenschnelle transportieren. Für professionelle Bildanbieter bietet sich damit ein lukrativer Bildanwendermarkt, zugleich aber auch ein schwer zu überblickender digitaler Rechtsraum.

Welche rechtlichen und abrechnungstechnischen Fragen müssen professionelle Bildanbieter bei der Vergabe von Social-Media-Lizenzen beachten?

In einem Impulsvortrag wird Rechtsanwalt Tim Hoesmann (www.hoesmann.eu) über die Vereinbarkeit von Plattform-AGB mit Bildlizenzverträgen informieren und auf aktuelle Urteile zu Bildveröffentlichungen eingehen. Tim Hoesmann beschäftigt sich insbesondere mit Fragen des Medien- und Urheberrechts. Er betreut zahlreiche Unternehmen, Verlage und Selbständige aus der Medienbranche und ist bei der „Akademie Deutsche Pop” als Dozent tätig.

Im zweiten Teil des Vortrags erläutert der stellv. Vorsitzende der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm), Soenne, ein Modell zur Bewertung von Nutzungshonoraren in medienweitergebenden Plattformen. Die mfm ermittelt jährlich die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in Deutschland und gibt diese unter dem Titel „Bildhonorare“ heraus. Soenne arbeitet seit 1986 erfolgreich als freiberuflicher Fotodesigner und visueller Berater für zahlreiche Unternehmen. Die designorientierte Hotelfotografie ist sein Spezialgebiet.

Im Anschluss an den Co-Vortrag können sich die Teilnehmer bei Fingerfood und Drinks dem Informationsaustausch und Networking widmen.

Der Eintritt zur PICTAnight kostet für BVPA-Mitglieder 59,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 79,00 EUR, jeweils zzgl. MwSt., und beinhaltet neben dem Vortrag ein Buffet inkl. Begrüßungsgetränk.

Anmeldungen bitte bis spätestens 09.12.2019 an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org.

Kurz zusammengefasst:
Was? PICTAnight zur Bildlizenzierung und Honorarberechnung für soziale Medien
Wann? 12. Dezember 2019, 19 bis ca. 22 Uhr
Wo? Z-Bar, Bergstraße 2, 10115 Berlin (siehe Google Maps)

 

Über den BVPA (www.bvpa.org):
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt – immer noch von Berlin aus – kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 80 Mitglieder.

Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) widmet sich in seiner PICTAnight am 7. November 2019 in München den rechtlichen und abrechnungstechnischen Hindernissen der Bildlizenzierung für soziale Netzwerke.

Soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. gehören heute zu den wichtigsten Kanälen privater und kommerzieller Kommunikation. Visuelle Inhalte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie sind die Hingucker, die Aufmerksamkeit schaffen und eine Message in Sekundenschnelle transportieren. Für professionelle Bildanbieter bietet sich damit ein lukrativer Bildanwendermarkt, zugleich aber auch ein schwer zu überblickender digitaler Rechtsraum.

Welche rechtlichen und abrechnungstechnischen Fragen müssen professionelle Bildanbieter bei der Vergabe von Social-Media-Lizenzen beachten?

In einem Impulsvortrag wird BVPAexpert RA Sebastian Deubelli über die Vereinbarkeit von Plattform-AGB mit Bildlizenzverträgen informieren und auf aktuelle Urteile zu Bildveröffentlichungen eingehen. Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und betreibt seit April 2013 seine eigene Kanzlei in Landshut. Er vertritt und berät bundesweit Kreative und ist hier vordergründig im Bereich des Fotorechts zuhause.

Im zweiten Teil des Vortrags erläutert der stellv. Vorsitzende der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm), Soenne, ein Modell zur Bewertung von Nutzungshonoraren in medienweitergebenden Plattformen. Die mfm ermittelt jährlich die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in Deutschland und gibt diese unter dem Titel „Bildhonorare“ heraus. Soenne arbeitet seit 1986 erfolgreich als freiberuflicher Fotodesigner und visueller Berater für zahlreiche Unternehmen. Die designorientierte Hotelfotografie ist sein Spezialgebiet.

Im Anschluss an den Co-Vortrag können sich die Teilnehmer bei Fingerfood und Drinks dem Informationsaustausch und Networking widmen.

Der Eintritt zur PICTAnight kostet für BVPA-Mitglieder 59,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 79,00 EUR, jeweils zzgl. MwSt., und beinhaltet neben dem Vortrag das Buffet inkl. Begrüßungsgetränk.

Anmeldungen bitte bis spätestens 31.10.2019 an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org.

Kurz zusammengefasst:
Was? PICTAnight zur Bildlizenzierung und Honorarberechnung für soziale Medien
Wann? 7. November 2019, 19 bis ca. 22 Uhr
Wo? sehrwohl | Café & Bar, Westendstraße 66, 80339 München

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA):
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 80 Mitglieder.

Pressekontakt BVPA:
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
Bergstr. 92 | D-12169 Berlin
Tel.: 030 – 323 16 62
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

Berlin, 21.08.2019 – Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) veranstaltet am 26. September 2019 im Hamburger Fleetschlösschen eine PICTAnight zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Influencer-Marketing. In einem Co-Vortrag trifft Fetischmodel und Influencerin Kiara Kazumi auf Medienanwalt Lars Rieck.

Auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, YouTube oder Snapchat beeinflussen Influencer mittlerweile Produktentscheidungen und das Markenempfinden einer zumeist jungen Zielgruppe. Influencer-Marketing ist der Megatrend schlechthin. Auch in den Werbeetats von Unternehmen ist die moderne Vermarktungsform voll angekommen. Einerseits setzt eine zunehmende Professionalisierung der Branche ein, andererseits birgt der Trend jedoch für Unternehmen sowie für die Influencer selbst viele rechtliche Gefahren.

Vor diesem Hintergrund widmet sich die PICTAnight Hamburg u.a. den folgenden Themen:

  • Wann ist Influencer-Marketing Schleichwerbung und welche Konsequenzen drohen?
  • Teilen oder Remixen urheberrechtlich geschützter Inhalte wie Fotos oder Videos
  • Eingebettete Instagram-Posts in der redaktionellen und kommerziellen Verwendung
  • Dürfen Bilder von Prominenten zu Werbezwecken verwendet werden?
  • Foto- und Videoaufnahmen: Einwilligung abgebildeter Personen

 

Mit einer spannenden Mischung aus Social-Media-Howto und rechtlicher Bewertung bietet die PICTAnight anschaulich Antworten auf die brennenden Fragen. Kiara Kazumi (instagram.com/kiarakazumiofficial) präsentiert ihre wichtigsten Social-Media-Kanäle und erläutert, wie und mit welcher Bildsprache sie diese nutzt. Sie ist Fetischmodel, Illustratorin und als Sängerin und Tänzerin für die Band „Grausame Töchter“ tätig.

Rechtsanwalt Lars Rieck unterbricht den Creative-Part bei möglichen Fotorechts-Fallen. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte (rieck-partner.de) und Lehrbeauftragter an der University of Applied Sciences Europe. Als BVPAexpert gehört er dem aus Foto-Sachverständigen und Anwälten des Medienrechts bestehenden BVPA-Netzwerk an.

Im Anschluss an den Vortrag stehen die Referenten zum Informationsaustausch zur Verfügung. Der Abend dient in bewährter Tradition also nicht ausschließlich der Information, sondern auch dem Erfahrungsaustausch und Networking.

Der Eintritt zur PICTAnight kostet für BVPA-Mitglieder 59,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 79,00 EUR, jeweils zzgl. MwSt., und beinhaltet neben dem Weiterbildungsvortrag das Buffet inkl. Begrüßungsgetränk.

Anmeldungen bitte bis spätestens 19.9.2019 an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org.

Kurz zusammengefasst:
Was? PICTAnight zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Influencer-Marketing
Wann? 26. September 2019, 19 bis ca. 22 Uhr
Wo? Fleetschlösschen, Brooktorkai 17, 20457 Hamburg

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA):
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 80 Mitglieder.

Pressekontakt BVPA:
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
Bergstr. 92 | D-12169 Berlin
Tel.: 030 – 323 16 62
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

PICTAnight_logoDas Informations- und Networking-Event PICTAnight macht am 16. Mai 2019 Halt in Köln. Thematisch geht es diesmal um den Stand der Umsetzung und die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung in der professionellen Bildvermarktung.

Knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind laut aktueller Umfrage des Deutschen Journalisten-Verbands 65 Prozent der Befragten unsicher, ob sie mit einem Foto gegen das Gesetz verstoßen. Ob im Fotojournalismus, in der künstlerischen Straßenfotografie oder in der kommerziellen Verwertung: allgemein wird von Fotografen und Bildagenturen ein Mangel an Rechtssicherheit wegen der DSGVO beklagt.

Weil mit Bildern auch immer personenbezogene Informationen verknüpft sind (z.B. Motiv-, Fotografen-, Model-, Agenturdaten) und bei Datenschutzverstößen empfindliche Bußgelder drohen, sieht der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) weiterhin Aufklärungsbedarf. Der Verband widmet dem Thema seine PICTAnight am 16. Mai 2019 in der Brasserie Boxenstopp in Köln.

Der Referent, Rechtsanwalt Florian Wagenknecht, ist für die Bonner Kanzlei Tölle Wagenknecht Wulff tätig. Er ist Spezialist auf den Gebieten des Urheber- sowie des IT- und Datenschutzrechts. Seit 2010 ist er Chefredakteur des Online-Magazins „rechtambild.de“.

In einem praxisnahen Impulsvortrag wird Florian Wagenknecht auf folgende Punkte eingehen:

 

– Verhältnis der DSGVO zum Kunsturhebergesetz
– Arten der Bildverwendung – redaktionell oder kommerziell
– Rechtsgrundlage Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse?
– Aufklärungspflichten
– Auswirkungen auf Social Media- und Online-Marketing
– Welche DSGVO-Verstöße wurden bislang mit Bußgeldern geahndet?

Ein leckeres Buffet und die gemütliche Atmosphäre der Brasserie laden im Anschluss zum Austausch mit dem Referenten ein.

Der Eintritt zur PICTAnight kostet für BVPA-Mitglieder 59,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 79,00 EUR, jeweils zzgl. MwSt., und beinhaltet neben dem Weiterbildungsvortrag das Buffet inkl. Begrüßungsgetränk.

Anmeldungen bitte bis spätestens 13.5.2019 an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org.

 

© Brasserie Boxenstopp

 

Zusammengefasst:
Was? PICTAnight zum Thema „DSGVO – Status quo in Sachen Bildvermarktung“
Wann? 16. Mai 2019, 19:00 bis ca. 21:00 Uhr
Wo? Brasserie Boxenstopp, Butzweilerstraße 35-39, 50829 Köln

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA):
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 80 Mitglieder.

Pressekontakt BVPA:
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
Bergstr. 92 | D-12169 Berlin
Tel.: 030 – 323 16 62
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

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