Berlin, 29.09.2025 – Das Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Daten ist umstritten. Die juristischen Fälle in der Kreativindustrie nehmen weltweit zu. In einem BVPA-Webinar am 28. Oktober beleuchtet die renommierte Medienrechtsanwältin Dr. Kerstin Bäcker aktuelle Auseinandersetzungen und gibt einen Ausblick.

Ob Text, Bild oder Musik – KI-Modelle werden mit immensen Mengen urheberrechtlich geschützter Werke trainiert. Die juristischen Folgen sind weitreichend: Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften und Plattformen geraten in teils länderübergreifende Konflikte über die Rechtmäßigkeit und Vergütung dieser Nutzungen.

Das BVPA-Webinar am 28. Oktober 2025 bietet einen kompakten Überblick über zentrale Rechtsstreitigkeiten, darunter:

  • Kneschke vs. LAION (D): Nutzung von Bildern im Datensatz
  • Bartz vs. Anthropic (USA): Autoren gegen Verwendung ihrer Werke im KI-Training
  • GEMA vs. OpenAI (D): KI-generierte Songtexte ohne Lizenzen
  • Getty Images vs. Stability AI (UK): Urheberrechtswidrige Trainingsmethoden
  • Like Company vs. Google (EU): EU-Datenschutz im Kontext von Trainingsdaten
  • Lehmann vs. YouTuber (D): Video mit KI-Stimme, die der Stimme des Klägers ähnelt

 

Die Referentin erläutert die rechtlichen Argumentationen der Parteien, analysiert internationale Unterschiede in der Auslegung des Urheberrechts und gibt einen Ausblick auf mögliche regulatorische Entwicklungen.

Dr. Kerstin Bäcker ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte. Sie berät Unternehmen aus der Bildungs- und Medienlandschaft sowie internationale Markenunternehmen in allen Fragen rund um das Urheberrecht und ist eine gefragte Expertin für die rechtlichen Aspekte von KI-generierten Inhalten. Durch ihre langjährige Erfahrung in der Medienbranche und ihre Spezialisierung auf digitale Themen gehört sie zu den führenden Stimmen im Spannungsfeld von Tech und Urheberrecht.

Das Webinar bietet Kreativschaffenden, Rechteinhabern, Juristen und Interessierten eine fundierte Einordnung aktueller, international beachteter Fälle. Während der Online-Veranstaltung können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an die Referentin zu richten oder sich untereinander auszutauschen.

Das Webinar findet am 28. Oktober 2025 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

+++ Krankheitsbedingt abgesagt +++

Berlin, 20.08.2025 – Tätowierungen sind längst nicht mehr nur Ausdruck von Individualität, sondern oft auch komplexe Kunstwerke. Doch wie steht es um deren rechtlichen Status? Sind Tattoos urheberrechtlich geschützt? Wem gehören die Rechte – dem Tätowierer oder der tätowierten Person? Und was passiert, wenn die tätowierte Haut öffentlich gezeigt, fotografiert oder digital genutzt wird? Antworten gibt es im BVPA-Webinar am 25. September 2025.

Am 25. September 2025 beleuchtet der Hamburger Rechtsanwalt und BVPAexpert Lars Rieck, spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht, in einem Online-Webinar die vielschichtige Rechtslage rund um Tätowierungen. Die Online-Veranstaltung richtet sich insbesondere an professionelle Bildanbieter und -nutzer, Medienschaffende sowie Kreativschaffende, die mit visuellen Inhalten arbeiten.

RA Dr. Lars Rieck / Foto © Axel Fröbel

Im Zentrum des Webinars stehen Fragen zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Tätowierungen, zu den Rechten der Urheber (insbesondere Urheberpersönlichkeits-, Nutzungs- und Verwertungsrechte) sowie zu den rechtlichen Grenzen für die Nutzung tätowierter Körper in kommerziellen oder medialen Kontexten. Dabei wird auch thematisiert, inwieweit die tätowierte Person selbst in der Verwendung ihres Körpers rechtlich eingeschränkt sein kann – etwa bei Werbung, Film oder Social Media.

Anhand aktueller Rechtsprechung und konkreter Praxisfälle – darunter das Verfahren Whitmill vs. Warner Bros. um Mike Tysons Gesichts-Tattoo im Film Hangover 2 oder die Diskussionen um die Reproduktion tätowierter Haut in Videospielen wie der NBA 2K-Reihe – entwickelt Lars Rieck praxisnahe Lösungsansätze für die Konfliktfelder zwischen Tätowierer, Kunde und Dritten.

Während der Online-Veranstaltung können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 25. September 2025 in der Zeit von 10:30 bis ca. 12:30 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Berlin, 09.07.2025 – Im Webinar am 19. August 2025 steht der Schutz urheberrechtlich geschützter Bilder vor ungewolltem Einsatz im Training generativer KI im Fokus. Mit praxisnahen Lösungen, insb. durch den Einsatz von IPTC-Metadaten, werden Wege aufgezeigt, um ein maschinenlesbares Opt-out zu setzen und so die Kontrolle über die eigenen Werke zu behalten. Die Online-Veranstaltung richtet sich an professionelle Anbieter und Nutzer visueller Inhalte.

Die rasante Entwicklung der generativen Künstlichen Intelligenz revolutioniert die Produktion und Bearbeitung visueller Inhalte. Während KI-Modelle immer leistungsfähiger werden, wächst gleichzeitig die Sorge bei Bildurhebern, dass ihre Werke ohne Zustimmung für das Training genutzt werden. Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist es essenziell, klare und technische Möglichkeiten zu schaffen, um den Einsatz eigener Bilder und Videos zu kontrollieren bzw. für Nutzer erkennbar zu machen, ob die gewünschten Dateien rechtlich sicher verwendbar sind. Das Webinar des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter e.V. bietet praktische Einblicke und Lösungen.

Unter anderem geht es um folgende Fragen:

  • Warum ist es sinnvoll, den Nutzungsvorbehalt für Text- und Data Mining zu setzen?
  • Wie kann ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt in Bilddaten integriert werden?
  • Welche Rolle spielen IPTC-Metadatenfelder bei der Kennzeichnung von Nutzungsrechten?
  • Wie lässt sich ein Opt-out in Impressum oder AGB rechtssicher verankern?
  • Welche Tools und Best Practices gibt es für die Umsetzung? Wie hoch ist der Aufwand?

 

Referent ist Robert Schmidt-Nia, Bereichsleiter bei DATAGROUP. Er ist seit 2020 Vorsitzender des International Press and Telecommunication Council (IPTC) und bringt langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung von Metadaten-Standards in der Bildbranche mit. Er ist damit der ideale Ansprechpartner für dieses Thema.

Während der Online-Veranstaltung können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 19. August 2025 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Berlin, 10.06.2025 – Der BVPA widmet sich am 24. Juni 2025 dem Thema „Rechte an visuellen KI-Erzeugnissen“. Ziel ist es, sowohl Bildanbieter als auch professionelle Bildnutzer über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Umgang mit KI-generierten Bildern zu informieren und praktische Handlungsempfehlungen zu geben.

In Zeiten rasanter technologischer Entwicklungen stellen sich zahlreiche Fragen: Welche Urheberrechte gelten bei der Vermarktung von KI-Bildern? Welche Nutzungsrechte sind bei verschiedenen KI-Tools erforderlich? Und wie kann man sicherstellen, dass bei der Nutzung KI-generierter Bilder keine Rechte verletzt werden?

Das BVPA-Webinar am 24. Juni 2025 richtet sich an Bildanbieter, Bildkäufer und alle, die mit KI-Bildern arbeiten oder diese in ihrer beruflichen Praxis nutzen möchten.

Was erwartet die Teilnehmer?

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für die Vermarktung von KI-Bildern
  • Nutzungsrechte bei verschiedenen KI-Tools und in der Bildlizenzierung
  • Persönlichkeitsrechte und Model Releases bei KI-Bildern mit Personen
  • Tipps für Bildeinkäufer: Rechtssicheres Arbeiten mit AI-generated Content
  • Weitere praktische Hinweise

 

Referent ist BVPAexpert Rechtsanwalt Florian Wagenknecht. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Managing Partner der Bonner Kanzlei TWW.law. Er berät und vertritt vorwiegend Fotografen, Bildagenturen, Verlage und Rundfunkanstalten sowie (prominente) Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Zugleich beschäftigt sich Florian Wagenknecht als Head of Corporate Legal Affairs für die Deutsche Welle intensiv mit dem Presse- und Äußerungsrecht, Lizenzrecht und dem Thema KI. Er ist zusätzlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Lehrbeauftragter und Autor.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 24. Juni 2025 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Berlin, 07.05.2025 – Schritt für Schritt zur professionellen Bilddatenbank: Der BVPA widmet sich am 5. Juni 2025 den Grundlagen der Bildverwaltung und -vermarktung. Das Webinar richtet sich an Einzelunternehmer, Gründer und Start-ups, die sich mit den Schwerpunkten der Lizenzierung visueller Inhalte vertraut machen möchten. Referent ist Branchenexperte Alexander Karst.

Insbesondere redaktionell arbeitende Foto- und Videografen nutzen eigene Datenbanken für die Zweitverwertung ihrer visuellen Inhalte oder bauen sogar eine eigene Bildagentur auf. Doch es bedarf eines professionellen Vorgehens, um auf diesem Wege relevante Einnahmen zu erschließen – denn das Bildgeschäft ist hart und die Konkurrenz groß. Wie sieht ein erfolgreicher Businessplan in diesem Bereich aus?

Im BVPA-Webinar am 5. Juni 2025 gibt Branchenexperte Alexander Karst einen Überblick der relevanten Voraussetzungen. Behandelt werden unter anderem folgende Punkte:

  • Portfolio: Wo liegt mein fotografischer Schwerpunkt? Was ist mein Unique Selling Point?
  • Bildlizenzen: Welches Modell bietet sich an?
  • Website: Welche Content Management Systeme gibt es?
  • Datenbank: Welches Digital Asset Management eignet sich? Was kann mir KI abnehmen?
  • Contributor Community: Wie baue ich ein Netzwerk von Bildlieferanten und Partnern auf?
  • Tipps für die Erweiterung des Kundenstamms

 

Referent Alexander Karst arbeitet seit 1994 in der Werbung. 1998 wechselte der gebürtige Hamburger in die Bildbranche – als Web- und PR-Manager für PhotoDisc, dann für Getty Images und seit 2002 als Bildbeschaffer. Er gründete zusammen mit Michaela Koch im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer GmbH: eine Agentur für Bildeinkauf, Rechteklärung, Verwaltung und dazu gehörige Services und Seminare.

Das Webinar findet am Donnerstag, den 5. Juni 2025 in der Zeit von 10.30 bis ca. 12.30 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Kontakt BVPA
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
Schaperstr. 18 | D-10719 Berlin
Tel.: 030 – 323 16 62
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

Berlin, 13.03.2025 – Am 29. April 2025 veranstaltet der BVPA ein praxisorientiertes Webinar zur Verwendung von Alt-Texten (kurz für Alternativtext) zur Zugänglichmachung von Bildinhalten für blinde und sehbehinderte Menschen. Bildbeispiele werden durchgespielt und Guidelines zur Textform vorgestellt. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

BVPA-Webinar LogoAm 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es gilt für den B2C-Bereich und regelt die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden. Webseiten, Apps und andere digitale Produkte der betroffenen Unternehmen müssen künftig auch für Menschen mit Behinderung ohne zusätzliche Erschwernisse nutzbar sein.

In der Verlags- und Medienbranche steht die barrierefreie Webgestaltung plötzlich im Fokus des Interesses. Typische Anforderung für ein zugängliches Webdesign ist, Bilder, Grafiken oder Bewegtbild mit aussagekräftigen Alt-Texten zu versehen. So können die visuellen Inhalte in Textform von Screenreadern oder Braillezeilen für blinde oder sehbehinderte Menschen ausgegeben werden. Zusätzlich sind Alt-Texte ein wertvolles Element für die Suchmaschinenoptimierung.

Laptop in Braille-Schrift, der sehbehinderten Menschen den Zugang zu Computern ermöglicht. © Amelie Benoist/BSIP/F1online

Laptop in Braille-Schrift, der sehbehinderten Menschen den Zugang zu Computern ermöglicht. © Benoist/BSIP/F1online

Im Zentrum des Webinars steht die Frage, wie Alt-Texte auf Websites und in Social Media idealerweise für blinde und sehbehinderte Menschen zu verfassen sind. Vertreterinnen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands, des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen sowie der Deutschen Blindenstudienanstalt werden insb. über Textstil, -struktur und Guidelines informieren und hierbei auf zahlreiche Beispiele zurückgreifen, die im Teilnehmerkreis besprochen werden. Daneben wird es auch um das technische Einpflegen der Alt-Texte im Web gehen und die Ausgabe auf einem Screenreader live verdeutlicht.

Referentinnen sind:

  • Ulla Materne – Koordinatorin für Inklusives Publizieren / Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen)
  • Jana Mattert – Referentin für Barrierefreiheit, Schwerpunkt digitale Barrierefreiheit / Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
  • Andrea Katemann – Leiterin der Deutschen Blinden-Bibliothek​ / Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

 

Das Webinar findet am 29. April 2025 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

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Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter e. V. (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 21.01.2025 – Der BVPA veranstaltet am 27. Februar 2025 ein praxisorientiertes Webinar zur Anwendung der mfm-BILDHONORARE. Berechnungsbeispiele werden durchgespielt und Fragen zu Nachlässen und Zuschlägen im Bildlizenzgeschäft beantwortet.

  • Begriffsklärung zu fotografischen Leistungen
  • Wo finde ich in den BILDHONORAREN die Informationen für meine Honorarkalkulation?
  • Wann spielen Zuschläge oder Nachlässe eine Rolle bei der Honorarfindung?
  • Welche Verhandlungsstrategie verfolge ich?

 

Fotografie als Dienstleistung, Fotografie als Ware, Verwertungsrechte, Nutzungsrechte: Im BVPA-Webinar am 27. Februar 2025 werden zunächst die relevanten Begriffe geklärt. Im zweiten Teil stellt Referent Marc Volk praxisnahe Beispiele zu Nutzungsarten in analogen und digitalen Medien vor. Die Online-Veranstaltung richtet sich an Interessierte, die sich über Angebotskalkulation im Bildgeschäft und die Nutzung der mfm-BILDHONORARE informieren möchten.

Marc Volk, geboren 1967 in Stuttgart, lebt und arbeitet seit 1999 als Künstler, Fotograf und Dozent für Fotografie in Berlin. Seit über 30 Jahren fotografiert er für nationale und internationale Auftraggeber. Seine fotografische Kunst wurde mehrfach ausgezeichnet und ist in renommierten Sammlungen vertreten. Im Jahr 2020 eröffnete er die International Photography School in Berlin, an der Interessierte aus aller Welt Fotografie studieren und ihre visuellen und technischen Fähigkeiten verfeinern können.

Das Webinar findet am 27. Februar 2025 in der Zeit von 10:30 bis ca. 12:30 Uhr statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter e. V. (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 10.01.2025 – Das BVPA-Webinar am 30. Januar 2025 vermittelt einen Überblick der relevanten Rechtsprechung aus dem Bereich des Bildrechts des vergangenen Jahres. Die Online-Veranstaltung richtet sich sowohl an Bildanbieter als auch professionelle Bildanwender.

Fototapete, Drohnenbilder, Pastiche: Die Rechtsprechung des vergangenen Jahres war wieder gefüllt mit interessanten Fallstricken. Für professionelle Anbieter und Nutzer von Bildern ist es wichtig, die Cases und ihre Auswirkungen auf das Foto-Business auf dem Schirm zu haben. Am 30. Januar 2025 bietet der Bundesverband professioneller Bildanbieter e. V. daher die Chance, die relevanten Entscheidungen aus 2024 genauer kennenzulernen.

Unter anderem werden folgende Streitfälle behandelt:

  • Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte für Online-Videos: TikTok hat Lizenzverhandlungspflicht
  • Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung
  • „Reichsbürger“-Foto: Zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit
  • Luftbildaufnahmen von Michael Schumachers Ferienvilla

 

Referent des Webinars ist Rechtsanwalt Frank Michael Höfinger. Er wird die Entscheidungen vorstellen, kommentieren und die Auswirkungen für die professionelle Bildvermarktung und -nutzung aufzeigen. Frank Michael Höfinger ist seit 2008 bei der Kanzlei LAUSEN beschäftigt, seit 2023 in München. Seine Schwerpunkte liegen im Datenschutz-, Urheber- und Medienrecht. Nebenbei ist er als Dozent unter anderem für die Akademie der Deutschen Medien tätig.

Das Webinar findet am Donnerstag, den 30. Januar 2025 in der Zeit von 10.30 bis ca. 12.30 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 04.12.2024 – Im letzten Webinar des Jahres wirft der BVPA am 19.12.2024 einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zu Urheberrechtsverletzungen an Fotografien im Internet. Referent Rechtsanwalt Florian Wagenknecht geht im Besonderen auf die Berechnung der Schadensersatzhöhe ein und erläutert die wichtigsten Parameter.

Illegale Nutzungen ihrer Bilder gehören für Rechteinhaber mittlerweile zum gewohnten Ärgernis. Sowohl Neulinge als auch erfahrene Bildanbieter fragen sich dennoch häufig, welchen Schaden und welche Beträge sie in den unterschiedlichen Fällen geltend machen können.

In der Regel wird die Schadenshöhe im Wege der Lizenzanalogie ermittelt. Hier wird darauf abgestellt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ein Vertrag zur Bildnutzung abgeschlossen worden wäre. Ist der Urheber ein professioneller Fotograf, so kann er die Summe fordern, die er üblicherweise für die Nutzung seiner Bilder verlangt. Hier kommen häufig die mfm-BILDHONORARE zum Tragen, die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Doch wie steht es um die Akzeptanz dieser Orientierungshilfe vor Gericht?

Im BVPA-Webinar erläutert BVPAexpert RA Florian Wagenknecht den aktuellen Stand und widmet sich den Fragen von Rechteinhabern und professionellen Bildnutzern. Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Lizenzanalogie
  • Üblichkeit von Aufschlägen, bspw. für die Nichtnennung des Urhebers
  • Lizenzierungspraxis: Berufsfotograf oder Hobbyknipser?
  • Aktuelle Rechtsprechung mit mfm-Bezug

 

Referent ist Rechtsanwalt Florian Wagenknecht. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Bonner Kanzlei TWW.law. Als Mitgründer des Magazins „rechtambild.de“ und aufgrund zahlreicher Fälle zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht, besitzt er eine spezielle Expertise im Bereich des Foto- und Lizenzrechts. Seit Jahren berät und vertritt Florian Wagenknecht vorwiegend Fotografen, Bildagenturen und (Zeitungs-)Verlage bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Er ist zusätzlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Lehrbeauftragter und Autor.

Das Webinar findet am 19. Dezember 2024 in der Zeit von 10:30 bis ca. 12:30 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 14.11.2024 – Der Fall „Robert Kneschke vs. LAION e.V.“ ist in erster Instanz entschieden – es ist das deutschlandweit erste Urteil zur Zulässigkeit des KI-Trainings auf Basis urheberrechtlich geschützter Werke. Doch es bleiben wichtige Fragen und der erhebliche Einnahmeverlust, weshalb der Fotograf nun in Berufung geht. In seinem Webinar am 28. November 2024 wirft der BVPA einen Blick auf die Entscheidungsgründe des Landgerichts Hamburg, die offenen, relevanten Punkte sowie den Fortgang des Verfahrens.

In Zeiten rasant voranschreitender KI-Technologie brauchen kreative Leistungen und Urheberrechte mehr Schutz denn je. Entsprechend wurde die Entscheidung im Rechtsstreit „Robert Kneschke vs. LAION e.V.“ vor dem Landgericht Hamburg europaweit mit Spannung erwartet. Doch entgegen aller Erwartungen der Kreativbranche bestätigte das Gericht nun die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des beklagten LAION-Vereins, der Bildmaterial des Fotografen ohne seine Zustimmung zur Erstellung von Trainingsdatensätzen vervielfältigt hatte. Die Datensätze wurden für das Training von KI-Bildgeneratoren wie Stable Diffusion genutzt.

Das LAION-Urteil bietet interessante Hinweise, beispielsweise zum Opt-out in einfacher Sprache, lässt jedoch auch viele Fragen offen, die für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Rechteinhaber gegenüber Tech-Unternehmen von besonderer praktischer Bedeutung sind.

  • Ist die Nutzung von Datensätzen zum Training kommerzieller Bildgeneratoren ebenfalls zulässig?
  • Unterscheidung zwischen Datensatzerstellung, KI-Training und Nutzung der KI-Modelle: Was ist Forschung, was ist kommerzielle Verwendung?
  • Steht den Rechteinhabern bei kommerzieller Weiterverwertung des Datensatzes eine finanzielle Kompensation zu?
  • In welcher Sprache muss der Nutzungsvorbehalt gesetzt werden, um „maschinenlesbar“ zu sein?

 

Der Fotograf sieht in der Entscheidung des Gerichts eine Fehlinterpretation der gesetzlichen Schrankenbestimmungen mit weitreichenden Folgen. Er hat Berufung eingelegt und wird im weiteren Verfahren erneut durch den Urheberrechtsanwalt Sebastian Deubelli vertreten.

Im BVPA-Webinar am 28. November 2024 erläutert RA Sebastian Deubelli die bisherigen Erkenntnisse und den Verfahrensfortgang. Der BVPAexpert ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Geschäftsführender Gesellschafter der SLD intellectual property RA GmbH in Landshut. Er vertritt Urheber und Rechteinhaber, insbesondere Fotografen und Bildagenturen. Seit kurzem ist er berufenes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh).

Das Webinar findet am 28. November 2024 in der Zeit von 10:30 bis ca. 12:30 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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