Berlin, 14.10.2024 – Der BVPA beschäftigt sich im Rahmen seines Webinars am 7. November 2024 mit aktuellen Fällen um Fotoverbote aus Eigentumsrecht und zur professionellen Verwertung von Aufnahmen von Schlössern, Kirchen, Konzerten oder Clubs.

Die BGH-Entscheidung Sanssouci-Fotos und ihr langer Schatten: Bestimmungen für die Bildberichterstattung  zu Sehenswürdigkeiten, Kirchen, Konzerten oder Clubs werden immer restriktiver. Die Eigentümer nutzen in der Regel ihr Hausrecht, um Vorschriften darüber zu machen, ob in ihrem Haus oder auf ihrem Gelände fotografiert werden darf und setzen die Bedingungen dafür fest. Sowohl in der Pressearbeit, aber erst recht in der kommerziellen Vermarktung von Bildern für Kalender, Bücher oder Online-Nutzung gibt es für professionelle Bildanbieter rechtliche Stolperfallen zu beachten und jeweils fallbezogen Fotorichtlinien zu studieren. Ohne die entsprechende Einwilligung kann sogar das reine Anbieten der Bilder teuer werden.

Der Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA) nimmt die Rechtsunsicherheit um dieses Thema zum Anlass und widmet sein nächstes Webinar am 7. November von 10:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr dem gesetzlichen Rahmen und der aktuellen Rechtsprechung bei Fotoverboten.

Referent Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Donle wird auf folgende Punkte und Fragen eingehen:

  • Welche Rolle spielt das Eigentumsrecht beim Fotografieren?
  • Unterschied zwischen Lizenzierung zur redaktionellen, werblichen und privaten Nutzung
  • Gelten Fotorichtlinien rückwirkend?
  • Lizenzierung von Bildern historischer Gebäude für Kalender, Bücher oder Postkarten
  • Urheberrecht bei Bildern von Kunstobjekten: Wann greift die Panoramafreiheit?
  • DSGVO: Wann gilt das sogenannte „Medienprivileg“?

 

Prof. Dr. Christian Donle ist Rechtsanwalt im Berliner Büro der Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Bereits seit 2009 ist er Ansprechpartner für die BVPA-Bildagenturen und konnte seitdem bei zahlreichen Anfragen helfen. Er berät auf sämtlichen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes, im Urheberrecht und im Persönlichkeits-, Bild- und Presserecht. Prozessführung gehört zu seinen Schwerpunkten. Er kann auf zahlreiche Prozesse und einstweilige Verfügungen zurückblicken. Außerdem ist Christian Donle Honorarprofessor an einer Berliner Hochschule.

Das Webinar findet am Donnerstag, den 7. November 2024 in der Zeit von 10.30 bis ca. 12.30 Uhr statt. Es kann vom PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Kontakt BVPA
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
Schaperstr. 18 | D-10719 Berlin
Tel.: 030 – 323 16 62
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

Berlin, 11.09.2024 – Vermarktung, Kreation, Kundenservice: Künstliche Intelligenz (KI) kann die Arbeit im professionellen Bildgeschäft unterstützen und vereinfachen. Im Webinar am 8. Oktober 2024 wirft der BVPA einen Blick auf die Möglichkeiten von KI-Anwendungen für Bildunternehmen.

Kein anderes Thema bewegt die Bildbranche aktuell mehr als KI. Die Technologie hat das disruptive Potenzial, den Bildermarkt – mal wieder – völlig zu verändern. Bildgeneratoren und Sprachmodelle wie ChatGPT erobern nach anfänglicher Zurückhaltung Kreativagenturen, Verlage und öffentliche Institutionen. Niemand möchte den Zug verpassen. Doch wie lässt sich KI effizienssteigernd, aber zugleich verantwortungsvoll nutzen? Welche Tools kommen in Frage? Wo liegen die Grenzen?

Im Webinar am 8. Oktober 2024 Uhr wirft der BVPA einen Blick auf interessante KI-Tools, deren Nutzungsbereiche, Grenzen und Risiken. Unter anderem werden folgende Anwendungsfelder thematisiert:

  • Vermarktung
  • Content-Kreation
  • Fact-Checking
  • Verschlagwortung
  • Buchhaltung
  • Kundenservice

Das Webinar richtet sich an professionelle Bildanbieter und -nutzer.

Referent Dr. Klaus Meffert ist Diplom-Informatiker und seit über 30 Jahren in der IT-Beratung und Software-Entwicklung tätig. Seit 2017 ist er Sachverständiger im Datenschutz und berät Datenschutzbeauftragte, Gerichte, Agenturen und Endkunden. Sein Fokus liegt auf der ganzheitlichen Betrachtung technischer und rechtlicher Aspekte. Im Blog „Dr. DSGVO“ schreibt Dr. Meffert regelmäßig zu aktuellen Themen des Datenschutzes.

Das Webinar findet am Dienstag, den 8. Oktober 2024 in der Zeit von 14.00 bis ca. 16.00 Uhr statt. Es kann vom PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 08.08.2024 – Wer in der Content-Beschaffung tätig ist oder als Neuling in diesem Bereich startet, sieht sich mit einem komplexen Aufgabenfeld konfrontiert. Bildquellen, Bildsprache, Lizenzen, Workflows, Drittrechte und Tools: Das BVPA-Webinar am 5. September 2024 bietet nun eine praktische Guideline zu den Grundlagen des Medieneinkaufs.

Unternehmen, Behörden und Werbeagenturen nutzen in ihrer Kommunikation massenhaft Bild- und Bewegtbildmaterial. Dieses soll nicht nur visuell geeignet, sondern auch rechtlich geklärt und von den internen Workflows umfasst sein. Routiniers und Newcomer, frei oder angestellt, haben es von der Bildrecherche über den Einkauf bei Bildagenturen und my-picturemaxx bis hin zur Inhaltedokumentation mit diversen Anforderungen zu tun. Es ist ein umfassendes Wissen erforderlich, um Fallen zu umgehen.

Im Webinar am 05. September 2024 von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr erläutert Branchenexperte Alexander Karst zunächst die Basics der Tätigkeit: Lizenzmodelle, Rechteklärung, Dokumentation. Im zweiten Teil geht es um die Möglichkeiten von KI in der Bildbeschaffung und die laufenden Diskussionen, zum Beispiel zur Kennzeichnung.

Referent Alexander Karst arbeitet seit 1994 in der Werbung. 1998 wechselte der gebürtige Hamburger in die Bildbranche – als Web- und PR-Manager für PhotoDisc, dann für Getty Images und seit 2002 als Bildbeschaffer. Er gründete zusammen mit Michaela Koch im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer GmbH: eine Agentur für Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazu gehörige Dienstleistungen und Seminare.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Die Online-Veranstaltung findet am Donnerstag, den 05. September 2024 in der Zeit von 14.00 bis ca. 16.00 Uhr statt. Sie kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass. Das Webinar wird von der picturemaxx AG unterstützt.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 18.07.2024 – In seinem Webinar am 8. August 2024 wirft der BVPA einen Blick auf den Verfahrensstand im Streit „Robert Kneschke vs. LAION e.V.“. Der Fall ist relevant für die gesamte Kreativbranche. Referent Rechtsanwalt Sebastian Deubelli erläutert den Hintergrund des Prozesses und bespricht die ausgetauschten Argumente.

Die professionelle Fotografie, aber auch andere Kreativbereiche schauen derzeit interessiert nach Hamburg. Vor dem dortigen Landgericht wird die Klage des Fotografen Robert Kneschke gegen den Verein LAION e.V. verhandelt. LAION stellt einen der größten Datensätze für das Training von KI-Bildgeneratoren wie Stable Diffusion bereit. Der Datensatz „LAION 5B“ enthält über 5 Milliarden Bilder mit Textbeschreibung. Das Einverständnis der Urheber des Materials wird beim „Einsammeln“ der Daten grundsätzlich nicht eingeholt. Robert Kneschke hat in LAION 5B einige seiner Werke entdeckt und sieht darin eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. LAION sieht dies erwartungsgemäß anders.

Im nun laufenden Klageverfahren gegen den Datenlieferanten wird der Fotograf durch den Urheberrechtsanwalt Sebastian Deubelli vertreten.

Im Webinar am 8. August 2024 erläutert Sebastian Deubelli den Hintergrund des Prozesses und bespricht die ausgetauschten Argumente.

BVPAexpert Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Geschäftsführender Gesellschafter der SLD intellectual property RA GmbH in Landshut. Er vertritt Urheber und Rechteinhaber, insbesondere Fotografen und Bildagenturen. Seit kurzem ist er berufenes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh).

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 8. August 2024 in der Zeit von 14:00 bis ca. 15:30 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 19.06.2024 – Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde u.a. die verpflichtende Einführung der e-Rechnung im B2B-Umfeld ab dem 01.01.2025 beschlossen. Im BVPA-Webinar am 11.07.2024 erhalten die Teilnehmer einen kompakten Überblick, was dies konkret für ihr Unternehmen bedeutet.

Schon jetzt nimmt die elektronische Rechnung eine herausgestellte Rolle in der Bildabrechnung zwischen Kunden und Bildanbietern ein. Nun wird sie per Gesetz verpflichtend. Zum 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, im B2B-Bereich entsprechende e-Rechnungsformate empfangen und verarbeiten zu können.

Im Webinar am 11. Juli 2024 von 14:00 bis ca. 15:00 Uhr widmet sich der BVPA in kompkater Form den Fragen von Bildagenturen und professionellen Bildkunden aus Verlagsredaktionen, PR, Kreativagenturen und TV-/Filmproduktion. Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Was ändert sich ab wann?
  • Wer ist betroffen, wer (noch) nicht?
  • Was gilt für Rechnungsempfänger?
  • Welche Rechnungsformate gelten?
  • Wie groß ist der Umsetzungsaufwand?
  • Ausblick

 

Referent Ivo Moszynski verantwortet bei der DATEV eG die übergreifende Strategie zum Thema E-Rechnung & E-Procurement. Er leitet außerdem das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und ist Vorstandsvorsitzender des Verbandes elektronische Rechnung VeR.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 11. Juli 2024 in der Zeit von 14:00 bis ca. 15:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 25,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 50,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 28.05.2024 Dürfen Memes in der Pressearbeit und Vermarktung genutzt werden? Wie können sich Rechteinhaber gegen die Verwendung ihrer Werke in den Bild-Text-Collagen wehren? Das BVPA-Webinar am 20. Juni 2024 widmet sich dem gesetzlichen Rahmen und kommentiert aktuelle Bildrechts-Entscheidungen.

Sie begegnen uns ständig bei Instagram, TikTok oder in WhatsApp-Gruppen: Memes sind – manchmal mehr, manchmal weniger kreative – Bild- oder Video-Text-Montagen für die Weiterverbreitung auf Social Media. Sie sind dafür gemacht, aktuelle oder kontroverse Themen, häufig auf amüsante Art, in einem einzigen Visual zu transportieren. Längst sind Memes auch im Content Marketing angekommen, denn mit ihnen lassen sich Botschaften gezielt und knackig auf den Punkt bringen – mit dem richtigen Timing gehen sie sogar viral.

Bei der Erstellung werden fremde, in der Regel urheberrechtlich geschützte Bilder, aber auch Fimsequenzen mit griffigen Textschnipseln kombiniert. Hier wird es rechtlich gesehen brisant und für Bildanbieter ärgerlich, denn eigentlich sind die ursprünglichen Werke durch das Urheberrecht geschützt beziehungsweise nicht für diese Zwecke lizenziert worden.

Im Webinar am 20. Juni 2024 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr widmet sich der BVPA den Fragen von Rechteinhabern und professionellen Bildnutzern aus PR-Abteilungen, Redaktionen, Kreativagenturen und Filmproduktion. Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Auswirkungen des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG)
  • Was ist unter Karikatur, Parodie, „Pastiche“ zu verstehen?
  • Einordnung von Satire als Teil der Kunst- und Meinungsfreiheit
  • Was bedeutet die Pastiche-Schranke für Rechteinhaber und Bildnutzer?
  • Wie kann ich mich gegen die Verwendung meiner Werke in Memes wehren?

 

Referent ist BVPAexpert Rechtsanwalt Florian Wagenknecht. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Bonner Kanzlei TWW.law. Als Mitgründer des Magazins „rechtambild.de“ und aufgrund zahlreicher Fälle zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht besitzt er eine spezielle Expertise im Bereich des Foto- und Lizenzrechts. Seit Jahren berät und vertritt Florian Wagenknecht vorwiegend Fotografen, Bildagenturen und (Zeitungs-)Verlage bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Er ist zusätzlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Lehrbeauftragter und Autor.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 20. Juni 2024 in der Zeit von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 29.04.2024 – In seinem Webinar am 23. Mai 2024 widmet sich der BVPA aktuellen Klagefällen von Rechteinhabern gegen Tech-Unternehmen und deren KI-Modelle in den USA. Referentin Dr. Kerstin Bäcker bespricht die unterschiedlichen Argumente und blickt voraus auf die KI-Diskussion in Deutschland.

Anders als in Deutschland hat der Aufstieg generativer KI in den Vereinigten Staaten bereits jetzt zu einer regelrechten Flut von Copyright-Klagen geführt. Das ungezügelte Abgreifen urheberrechtlich geschützter Werke zur Entwicklung kommerziell genutzter Large Language Models wie ChatGPT oder Bildgeneratoren wie Stable Diffusion rief in den vergangenen Monaten zahlreiche US-Rechteinhaber aus den Bereichen Fotografie, Musik und Text auf den Plan.

Mit dem Webinar am 23. Mai 2024 greift der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) die Resonanz auf seine kürzlich abgehaltene PICTAtalks-Konferenz auf und widmet sich nun gezielt den aktuellen Rechtsfällen. Die Webinarteilnehmer erwartet ein Überblick relevanter rechtlicher Argumente und Akteure sowie ein Ausblick, inwiefern die Fälle auf Europa und insbesondere Deutschland übertragbar sind. Unter anderem geht es um folgende Punkte:

  • Umgang mit urheberrechtlich geschützen Werken als Trainingsdaten
  • Urheberrecht, Markenrecht und Datenschutz vs. KI
  • Der Grundsatz „Fair Use“ im US-Urheberrecht
  • Das US Copyright Office und seine KI-Guideline zur Bewertung der Schutzfähigkeit.

 

Referentin ist Rechtsanwätlin Dr. Kerstin Bäcker. Sie ist seit 2001 bei Lausen Rechtsanwälte tätig, seit 2004 verantwortet sie als Partnerin den Standort Köln. Ihr Fokus liegt auf Zukunftsthemen und innovative Produkte. Hierbei beschäftigt sie sich mit der Adaptation des urheberrechtlichen Rahmens an technische Entwicklungen bzgl. der individuellen und kollektiven Lizenzierung und damit im Zusammenhang stehender Business Cases: Angefangen von der Verantwortlichkeit von Plattformen und Social Media für Nutzerinhalte bis hin zu KI, dem Metaverse und NFTs. Zu ihren Mandanten zählen Bildungs- und Kulturinstitutionen, Verlage, sowie Musik-, Audio- und Filmproduktionsunternehmen.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 23. Mai 2024 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 19.02.2024 – In seinem Webinar am 14. März 2024 wirft der BVPA einen Blick auf Handlungsoptionen bei Bildrechtsverletzungen im Internet oder auf gewerblichen Social Media-Konten. Referent Rechtsanwalt Sebastian Deubelli kommentiert praxisnah und stellt aktuelle Urteile vor.

Für Bildanbieter – Fotografen und Bildagenturen – ist es ein fast alltägliches Ärgernis des Business: Bilddiebstahl im Netz. Doch auch für professionelle Bildnutzer aus Medien und öffentlichen Institutionen kann die illegale Verwendung iher Bilder unangenehm werden – Stichworte Fake News, Spamming und Clickbaiting. Bei der Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche tauchen allerdings Fragen auf: Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei Fotoklau? Wie reagiere ich richtig: harte Kante oder erst einmal das Gespräch suchen? Welche Chancen habe ich, wenn meine Bilder auf ausländischen Domains auftauchen? Zudem müssen Bildprofis Gesetzesänderungen und Rechtsprechung im Auge behalten.

Mit dem Webinar am 14. März 2024 möchte der Bundesverband professioneller Bildanbieter e. V. (BVPA) den Teilnehmern eine Hilfestellung bieten und über die rechtliche Handhabe bei Bilddiebstahl aufklären – mit Beispielen aus der Praxis. Zudem werden aktuelle Urteile vorgestellt, unter anderem zu:

  • Schadensberechnung nach Lizenzanalogie
  • Fehlende Urhebernennung
  • Bild auf werblichen Social Media-Posts
  • Inlandsbezug bei Urheberrechstsverletzungen auf internationalen Domains.

 

© Alexey Testov

Referent ist BVPAexpert Sebastian Deubelli. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Geschäftsführende Gesellschafter der SLD intellectual property RA GmbH in Landshut vertritt Urheber und Rechteinhaber, insbesondere Fotografen und Bildagenturen. Seit kurzem ist er berufenes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh).

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 14. März 2024 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

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Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 10.01.2024 – Das BVPA-Webinar am 15. Februar 2024 vermittelt einen kompakten Überblick über die relevente Rechtsprechung im Bereich Bildrechte des zurückliegenden Jahres.

Für professionelle Anbieter und Nutzer von Bildern ist es wichtig, die aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf das Foto-Business auf dem Schirm zu haben. Am 15. Februar 2024 bietet der Bundesverband professioneller Bildanbieter e. V. daher die Chance, die relevanten Entscheidungen des vergangenen Jahres genauer kennenzulernen.

Quer durch die Instanzen LG, OLG und BGH geht es in der Online-Veranstaltung unter anderem um folgende Streitfälle:

  • Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit
  • Hotelfotos mit Fototapete
  • Löschung von Metadaten mit dem Fotografennamen
  • Verpixelte Polizisten in den Medien
  • Werbliche Nutzung von Innenaufnahmen des Kölner Doms.

 

Referent des Webinars ist Rechtsanwalt Frank Michael Höfinger. Er wird die Entscheidungen vorstellen, kommentieren und die Auswirkungen für die professionelle Bildvermarktung und -nutzung aufzeigen. Frank Michael Höfinger ist seit 2008 bei der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte beschäftigt, seit 2023 in München. Seine Schwerpunkte liegen im Datenschutz-, Urheber- und Medienrecht. Nebenbei ist er als Dozent für die Akademie der Deutschen Medien tätig.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am Donnerstag, den 15. Februar 2024 in der Zeit von 14.00 bis ca. 16.00 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .

 

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Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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Berlin, 20.11.2023 – Das Webinar am 15. Dezember 2023 widmet sich der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte durch Metadaten und dem technischen Schutz vor Data Mining.

Im März dieses Jahres sorgte ein KI-Bild des Papstes in Daunenjacke für virale Belustigung. Es wirkte harmlos, gab jedoch einen Vorgeschmack auf die Flut von Fake-Bildern, die derzeit auf uns zurollt. Die Kriege in Nahost, der Ukraine und aktuelle Wahlkämpfe zeigen das beunruhigende Potenzial visueller Propaganda durch KI-generierte Motive. Auf EU-Ebene wird momentan aufgeregt eine Kennzeichnungspflicht im Rahmen des AI Act diskutiert.

In seinem Webinar am 15. Dezember 2023 nimmt der BVPA die Diskussion auf und beleuchtet die Möglichkeiten des IPTC-Fotometadaten-Standards in der Verifizierung visueller Inhalte. Das Datenformat wird seit Jahrzehnten in der Bildbranche zur Speicherung von Metadaten in Bilddateien genutzt. Aktuell wurden wichtige Neuerungen eingeführt, die die Kennzeichnung synthetischer oder KI-bearbeiteter Bilder und den Schutz vor Data Mining ermöglichen.

Referent Michael Steidl wird in seinem Vortrag folgende Punkte aufgreifen:

  • Digital Source Type-Vokabular und seine Anwendung
  • Photo Metadata Standard 2023.1 als Hilfsmittel gegen Data Mining
  • IPTC Video Metadata Hub Version 1.5 im Videobereich
  • IPTC in C2PA und Google Images

Zusätzlich erhalten die Webinarteilnehmer eine rechtliche Einschätzung zu den Chancen eines Opt-out, um die Verwendung von Werken für das Data Mining auszuschließen.

Michael Steidl war Geschäftsführer der Nachrichtenagentur Kathpress und von 2003 bis 2018 Managing Director des International Press Telecommunications Council (IPTC). Er ist aktuell leitend in der IPTC Photo Metadata Working Group aktiv.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich auszutauschen.

Das Webinar findet am Freitag, den 15.12.2023 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,00 p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,00 p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.

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Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

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